durchlaufende Gelder

durchlaufende Gelder
Begriff des Lohnsteuerrechts: Beträge, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seines Berufs von seinem Arbeitgeber zur Begleichung künftiger Aufwendungen für Rechnung des Arbeitgebers erhält. Die d. G. gehören nicht zum  Arbeitslohn; sie sind gemäß § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei.
- Vgl. auch  Auslagenersatz.

Lexikon der Economics. 2013.

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